Rechtliches
Rechtliche Grundlagen zur Buchung von Models in der Schweiz
Bei der Buchung von Models für Schweizer Unternehmen oder Produktionen in der Schweiz kann es zu Unsicherheiten kommen. Damit Ihre Produktion reibungslos und gesetzeskonform abläuft, möchten wir die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den VSM.
In Kürze:
Modelvermittlung ist durch ein Bundesgesetz geregelt und bewilligungspflichtig.
Für Produktionen in der Schweiz und für Schweizer Unternehmen ist die Vermittlung über eine bewilligte Schweizer Agentur verpflichtend.
Ausländische Agenturen verfügen nicht über eine Schweizer Bewilligung.
Eine Rechnungsstellung über Dritte ändert nichts an der Bewilligungspflicht.
Bei Verstössen können Bussen bis zu CHF 40’000 fällig werden.
Der Schweizer Markt ist gesetzlich geschützt
Modelbuchungen für Schweizer Unternehmen sowie für Einsätze in der Schweiz müssen zwingend über eine Modelagentur mit Schweizer Bewilligung erfolgen. Diese Bewilligung wird von den kantonalen Behörden und dem SECO ausgestellt, erfordert die Einhaltung strenger Auflagen und setzt unter anderem einen Firmensitz in der Schweiz voraus. Alle Mitglieder des VSM verfügen über eine solche Bewilligung.
Eine ausländische Modelagentur, egal ob EU-Agentur oder Drittstaats-Agentur, darf daher keine Buchungen mit Schweizer Auftraggebenden oder für Einsätze in der Schweiz abschliessen.
Die Vermittlung von Models mit Bezug zur Schweiz ist geregelt
Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz dürfen nur Modelagenturen mit einer gültigen Bewilligung:
Models für Einsätze in der Schweiz vermitteln (unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat)
Models für in der Schweiz ansässige Unternehmen vermitteln (unabhängig davon, wo die Produktion stattfindet)
In beiden Fällen gilt: Nur Schweizer Modelagenturen mit gültiger Bewilligung dürfen Models vermitteln und entsprechende Buchungen abwickeln.
Rechtsgrundlage: AVG; Art. 2 und Art. 39a: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de
Unabhängig vom Ort der Rechnungsstellung
Auch wenn die Rechnung über Dritte (z. B. Casting Directors, Produktionen oder Fotograf) läuft, ist letztlich die Vermittlungstätigkeit entscheidend. Massgebend sind der Sitz des auftraggebenden Unternehmens oder der Produktions- bzw. Einsatzort. In beiden Fällen muss eine bewilligte Schweizer Modelagentur die Buchung vornehmen. Die Regelung gilt unabhängig davon, wo die Rechnung gestellt oder die Zahlung abgewickelt wird.
Verstösse können teuer werden
Wer gegen diese Vorgaben verstösst, sei es als Auftraggeber, als Agentur oder durch unzulässige Vermittlung, riskiert Sanktionen. Die zuständigen Behörden können Bussen von bis zu CHF 40’000 aussprechen (AVG Art. 39a). Darüber hinaus können weitere rechtliche Folgen für die beteiligten Unternehmen sowie für die Models entstehen.
So machen Sie alles richtig
Um Ihre Buchungen sicher und professionell abzuwickeln, wenden Sie sich an eine bewilligte Schweizer Modelagentur. Sollten Sie Modelle buchen wollen, die ausschliesslich von bestimmten ausländischen Agenturen angeboten werden, ist eine Zusammenarbeit mit einer Schweizer Partneragentur erforderlich, welche die Buchung vornimmt.