Rechtliches
Wichtiger Hinweis zur Buchung von Models in der Schweiz
Bei der Buchung von Models für Produktionen in der Schweiz kommt es immer wieder zu rechtlich heiklen Situationen. Damit Ihre Produktion reibungslos und gesetzeskonform abläuft, möchten wir zur besseren Orientierung einige wichtige Punkte hervorheben.
Die Vermittlung von Models in der Schweiz ist klar geregelt
Einsätze von Models in der Schweiz unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, Art. 2 & 39a). Dieses regelt die Bedingungen sowohl für Buchungen durch Schweizer Unternehmen als auch für ausländische Produktionen mit Durchführung in der Schweiz. Ausländische Agenturen besitzen keine schweizerische Vermittlungsbewilligung und dürfen daher keine Models in die Schweiz vermitteln. Nur Modelagenturen mit einer gültigen Schweizer Bewilligung dürfen Models für Einsätze in der Schweiz vermitteln oder entsprechende Buchungen abwickeln.
Der Schweizer Markt ist gesetzlich geschützt
Modelbuchungen für Einsätze in der Schweiz müssen zwingend über eine in der Schweiz bewilligte Modelagentur erfolgen. Diese Vermittlungsbewilligung wird von den kantonalen Behörden und dem SECO ausgestellt und setzt unter anderem einen Firmensitz in der Schweiz voraus. Alle Mitglieder des VSM verfügen über eine solche Bewilligung. Eine ausländische Modelagentur darf keine direkten Buchungen mit Schweizer oder ausländischen Auftraggebenden für Einsätze in der Schweiz abschliessen, selbst dann nicht, wenn sich das Model bereits in der Schweiz aufhält oder hier wohnhaft ist. Eine Zusammenarbeit ist nur über eine bewilligte Schweizer Partneragentur erlaubt.
Buchungen über ausländische Agenturen sind nicht zulässig
Unzulässig sind Buchungen von Models über ausländische Agenturen, unabhängig davon, ob es sich um eine EU-Agentur oder eine Drittstaats-Agentur handelt. Schweizer wie auch ausländische Unternehmen dürfen keine Models über nicht bewilligte Vermittler buchen. Erfolgt eine Buchung trotzdem über eine ausländische Agentur ohne Schweizer Lizenz, kann dies als unzulässige Vermittlung gewertet werden.
Unabhängig von der Rechnungsstellung
Auch wenn die Rechnung über Dritte (z. B. Casting Directors, Produktionen oder Fotograf:innen) erfolgt, ist die Vermittlungstätigkeit selbst entscheidend. Massgebend ist der Produktionsort und der Sitz des auftraggebenden Unternehmens. In jedem Fall muss eine Schweizer Modelagentur mit Bewilligung involviert sein. Die gesetzliche Regelung gilt unabhängig davon, wo die Rechnung gestellt oder die Zahlung abgewickelt wird.
Verstösse können teuer werden
Wer gegen diese Vorgaben verstösst, sei es als Auftraggeber:in, als Agentur oder durch eine unzulässige Vermittlung, riskiert Sanktionen. Die zuständigen Behörden können Bussen von bis zu CHF 40’000 aussprechen (AVG Art. 39a). Darüber hinaus können rechtliche Konsequenzen sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Models entstehen.
So machen Sie alles richtig
Buchungen sicher & professionell abwickeln
Wenden Sie sich direkt an eine bewilligte Schweizer Modelagentur. Dank ihrer Erfahrung und internationalen Netzwerke erhalten Sie passende Vorschläge an Modellen, deren Buchung rechtlich einwandfrei und reibungslos ist.
Internationale Buchungen über Schweizer Partneragenturen
Falls Sie mit einer ausländischen Modelagentur arbeiten, achten Sie darauf, dass diese mit einer bewilligten Schweizer Partneragentur zusammenarbeitet. Nur so ist eine gesetzeskonforme Buchung möglich und gewährleistet, dass alle Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes eingehalten werden.