Richtlinien für Kunden
Die Mitgliedsagenturen des VSM stehen für eine professionelle, faire und transparente Vermittlung von Models in der Schweiz. Damit die Zusammenarbeit für alle Beteiligten reibungslos verläuft, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Arbeitszeit & Honorar
Ein ganzer Arbeitstag umfasst in der Regel bis zu 8 Stunden (bei Filmproduktionen bis zu 10 Stunden), inklusive Vorbereitung wie Make-up, Styling oder Proben. Halbtage dauern 4 Stunden. Überstunden sowie Spesen und Buyouts werden jeweils vorab gemeinsam definiert und schriftlich bestätigt.
Wetterbuchungen
Wenn ein Shooting wetterabhängig ist, sollte dies im Voraus mit der Agentur abgesprochen werden. Eine einmalige Verschiebung ist in der Regel möglich, sofern spätestens zwei Arbeitstage vor dem gebuchten Termin Bescheid gegeben wird. Sollten bereits Spesen oder Ferienaufwände angefallen sein, können diese weiterverrechnet werden.
Styling & Garderobe
Models bringen nach Möglichkeit passende Garderobe mit, sind aber nicht verpflichtet, Kleidung oder Styling selbst zu stellen. Falls Sie spezielle Wünsche oder Anforderungen haben, empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Agentur, so können diese unkompliziert organisiert werden.
Nutzungsrechte & Laufzeiten
Die vereinbarten Nutzungsrechte gelten ab Kampagnenstart oder spätestens zwei Monate nach dem Shooting. Soll eine Veröffentlichung später erfolgen oder eine längere Laufzeit haben, muss dies vorab mit der Agentur vereinbart und im Buyout berücksichtigt werden. Das Datum der Erstausstrahlung oder Aufschaltung ist der Agentur mitzuteilen. Rechteverlängerungen oder zusätzliche Nutzungen sind rechtzeitig, idealerweise mindestens drei Monate vor Ablauf, bei der Agentur zu beantragen. Werden Aufnahmen ohne gültige Verlängerung weiterverwendet, gilt dies als unautorisierte Nutzung und kann mit deutlich höheren Buyouts als üblich oder Vertragsstrafen belegt werden. In solchen Fällen entfallen auch allfällige Paketpreise oder Rabatte. *Die Veränderung der Nutzung ist eine Bringschuld der Kund:innen bzw. der beauftragten Produktionsfirma oder Agentur.
Ausfall & Ersatz
Falls ein Model kurzfristig ausfällt, etwa durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt, bemüht sich die Agentur um passenden Ersatz. Eine Garantie kann in solchen Fällen nicht gegeben werden, doch oft lässt sich gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine Lösung finden, auch Ersatz über das Netzwerk der VSM-Agenturen.
Sicherheit am Set
Der Kunde trägt die Verantwortung für gesetzeskonforme und sichere Arbeitsbedingungen, sowohl organisatorisch als auch versicherungstechnisch.
Fragen oder Unsicherheiten? Die Agentur ist für Sie da
Ob Buchung, Zeitpläne, Honorare oder Nutzungsrechte: Ihre Agentur ist Ihre erste Anlaufstelle, auch für Folgeanfragen, Rechteverlängerungen oder Sonderwünsche. Das Model selbst soll davon entlastet werden, damit es sich ganz auf den Job konzentrieren kann.